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WRP 2015, 999
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Geschmacksmusterrecht: Schutzbereich eines farbigen Stoffmusters (Urteil vom 12.05.2015, 11 U 104/14)

Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis in Form von Wechselbeziehungen zwischen den Vorteilen, die der beklagten Partei durch die Nachahmung erwachsen und den Nachteilen, die die klagende Partei durch dieses Verhalten erleidet, erscheint nicht ohne weiteres naheliegend beim Vertrieb von Schuhen durch die beklagte Partei unter Verwendung eines Stoffmusters der klägerischen Partei.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 999-1002 (Urteil vom 12.05.2015, 11 U 104/14)

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