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WRP 2015, 1002
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts mit beschreibenden Anklängen (Urteil vom 07.05.2015, 6 U 39/14)

Zwischen einer Kombinationsmarke, die aus einem Bestandteil mit beschreibendem Anklang („Neuro-Spine-Center“) und einem Eigennamen besteht, und einem mit dem genannten Bestandteil übereinstimmenden jüngeren Zeichen besteht keine Verwechslungsgefahr.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 1002-1004 (Urteil vom 07.05.2015, 6 U 39/14)

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