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WRP 2018, 937
BGH 
Wettbewerbsrecht/Berufsrecht: Amtswidrige Werbung eines Notars (Beschluss vom 23.04.2018, NotZ(Brfg) 6/17)

a) Ein Notar ist nicht berechtigt, anstatt der gesetzlich bestimmten Amtsbezeichnung („Notar“) eine andere Bezeichnung („Notariat“) zu verwenden.

BGH, WRP 2018, 937-941 (Beschluss vom 23.04.2018, NotZ(Brfg) 6/17)

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