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WRP 2013, 127
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: „Von innen heraus schützen“ (Urteil vom 13.09.2012, 3 U 107/11)

Trägt der Antragsteller zur Begründung der Irreführung in tatsächlicher Hinsicht mehrere Fehlvorstellungen vor, so handelt es sich, wenn das Verbot einer konkreten Verletzungsform begehrt wird, zwar nur um einen Streitgegenstand (BGH, GRUR 2012, 184 [= WRP 2012, 194] – Branchenbuch Berg). Jedoch begrenzen diese vorgetragenen Irreführungsaspekte die Prüfung des Gerichts und wirken sich, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2013, 127 (Urteil vom 13.09.2012, 3 U 107/11)

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