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WRP 2016, 321
BGH 
Wettbewerbsrecht: Treuhandgesellschaft (Urteil vom 30.07.2015, I ZR 18/14)

a) Enthält die Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft inhaltlich zutreffend einen Hinweis auf eine von der Gesellschaft ausgeübte Treuhandtätigkeit, wird eine Irreführung der beteiligten Verkehrskreise nicht dadurch hervorgerufen, dass diese Tätigkeit in der Satzung der Gesellschaft als Unternehmenszweck nicht genannt wird.

BGH, WRP 2016, 321-323 (Urteil vom 30.07.2015, I ZR 18/14)

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