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WRP 2014, 740
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Saft-Bockwurst (Urteil vom 07.02.2014, 6 U 81/13)

Ein Lieferservice, bei dem der Verbraucher Waren im Internet auswählt und diese ihm an die Haustür geliefert werden, wobei er die Entscheidung über den Kauf der Waren erst bei der Anlieferung trifft, da er die Abnahme der gelieferten Waren ganz oder teilweise ohne Begründung ablehnen kann, stellt keinen Versandhandel im Sinn des § 9 Abs. 6 S. 2 Nr. 4 ZZulV dar.

OLG Köln, WRP 2014, 740-742 (Urteil vom 07.02.2014, 6 U 81/13)

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