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WRP 2022, 232
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Ersatz des entgangenen Gewinns erfordert Darlegung der Kalkulationsgrundlagen (Urteil vom 28.10.2021, 6 U 147/20)

Entscheidet sich der Geschädigte für eine Schadensberechnung nach dem entgangenen Gewinn, ist er gehalten, die Kalkulation für seine Ware unter Darlegung der Erlöse und der produktbezogenen Kosten zu offenbaren. Es ist nicht ausreichend, ein Parteigutachten vorzulegen, das einen entgangenen Gewinn behauptet, ohne die Kalkulationsgrundlagen darzulegen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 232-234 (Urteil vom 28.10.2021, 6 U 147/20)

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