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WRP 2012, 1086
BGH 
Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Vertragsstrafe (Urteil vom 31.05.2012, I ZR 45/11)

a) Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.

BGH, WRP 2012, 1086-1091 (Urteil vom 31.05.2012, I ZR 45/11)

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