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WRP 2016, 1435
LG Aschaffenburg 
Wettbewerbsrecht: Magnetfeldtherapie (Urteil vom 10.05.2016, 2 HK O 12/15)

Eine Werbung mit gesundheitsfördernden Wirkungen von Magnetprodukten ist irreführend, weil die Wirksamkeit wissenschaftlich nicht abgesichert und fachlich umstritten ist. Der Hinweis „Die Wirkweise ist in der Schulmedizin fachlich umstritten“ ist nicht geeignet, diese Irreführung auszuräumen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Aschaffenburg, WRP 2016, 1435-1436 (Urteil vom 10.05.2016, 2 HK O 12/15)

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