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WRP 2018, 98
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Influencer Marketing (Beschluss vom 11.10.2017, 5 W 221/17)

Wer in seinem Instagram-Auftritt Modeartikel und Kosmetika präsentiert, hierbei „sprechende“ Links unmittelbar zu Internetauftritten der betreffenden Unternehmen setzt und dafür nach Lage der Dinge Entgelte oder sonstige Vorteile, wie z. B. Rabatte oder Zugaben erhält (wie etwa auch die kostenlose Überlassung der präsentierten Produkte), kann lauterkeitsrechtlich dazu verpflichtet sein, …

KG Berlin, WRP 2018, 98-99 (Beschluss vom 11.10.2017, 5 W 221/17)

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