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WRP 2020, 669
LG Köln 
Wettbewerbsrecht: Hygienisch (Urteil vom 11.03.2020, 84 O 204/19)

Werden zum Beleg für eine Werbeaussage Studien und deren Auftraggeber genannt, ist es irreführend, bei einer dieser Studien den Hinweis auf den Auftraggeber wegzulassen, weil damit der Eindruck entsteht, diese eine Studie sei – anders als die anderen genannten Studien – gerade kein Auftragsgutachten.

LG Köln, WRP 2020, 669-671 (Urteil vom 11.03.2020, 84 O 204/19)

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