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WRP 2024, 184
BGH 
Wettbewerbsrecht: Glück (Urteil vom 07.12.2023, I ZR 126/22)

a) Das Konzept, ein Emotionsschlagwort als Produktnamen zu verwenden, kann nicht als ein die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts mitbestimmendes Element angesehen werden. Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes gemäß § 4 Nr. 3 UWG ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, nicht die dahinterstehende abstrakte Idee.

BGH, WRP 2024, 184-190 (Urteil vom 07.12.2023, I ZR 126/22)

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