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WRP 2012, 1307
LG Osnabrück 
Wettbewerbsrecht: „Ehem. NP“ (Urteil vom 09.07.2012, 16 O 37/12)

Bei der Werbung für den Verkauf eines Kraftfahrzeuges ist die Gegenüberstellung des Kaufpreises mit einem höheren Preis, der gekennzeichnet ist mit dem Hinweis „ehem. NP“ irreführend, weil diese Bezugsgröße mehrdeutig ist. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Osnabrück, WRP 2012, 1307-1308 (Urteil vom 09.07.2012, 16 O 37/12)

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