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WRP 2012, 1308
LG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Beste Krankenkasse (Urteil vom 04.07.2012, 315 O 66/12)

Eine Krankenkasse, die im Rahmen der von einem Dienstleister durchgeführten Studie lediglich in der Unterkategorie „Leistung“ den ersten Platz, in anderen Kategorien wie „Finanzkraft“ und „Kundenservice“ dagegen nur schlechtere Plätze erreicht hat, kann nicht mit „beste Leistung“ werben. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Hamburg, WRP 2012, 1308-1312 (Urteil vom 04.07.2012, 315 O 66/12)

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