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WRP 2014, 559
BGH 
Wettbewerbsrecht: Diplomierte Trainerin (Urteil vom 18.09.2013, I ZR 65/12)

Die Verwendung des Begriffs „diplomiert“ in einem Zusammenhang, in dem der angesprochene Verkehr an sich mit der Verwendung des Begriffs „Diplom“ oder – abgekürzt – „Dipl.“ rechnet, weist je nach den Umständen nicht auf das Vorliegen einer solchen Qualifikation, sondern im Gegenteil eher auf deren Fehlen hin.

BGH, WRP 2014, 559-562 (Urteil vom 18.09.2013, I ZR 65/12)

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