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WRP 2014, 992
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Bounty und Snickers (Urteil vom 20.12.2013, 6 U 85/13)

Der Verkehr unterliegt auch bei gesteigerter wettbewerblicher Eigenart einer Produktausstattung keiner Herkunftstäuschung, wenn zwar einige Gestaltungsmerkmale der Verpackung übernommen worden sind, der Grad der Leistungsübernahme aber insgesamt als gering zu bewerten ist, weil die angegriffene Verpackung nach ihrer konkreten Gesamtanmutung ein eigenständiges Erscheinungsbild aufweist.

OLG Köln, WRP 2014, 992 (Urteil vom 20.12.2013, 6 U 85/13)

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