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WRP 2012, 602
LG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Augenlaserbehandlung für 999 € (Urteil vom 12.01.2012, 327 O 443/11)

Ein übermäßig anpreisendes Angebot eines Arztes auf der Internetplattform www.groupon.de verstößt gegen die Regelung in § 27 Abs. 3 ÄBeO, wenn die im Rahmen des Angebots beworbene Leistung in marktschreierischer Art und Weise werblich kommuniziert wird.

LG Hamburg, WRP 2012, 602-605 (Urteil vom 12.01.2012, 327 O 443/11)

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