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WRP 2012, 1018
LG Köln 
Wettbewerbsrecht: Augenlaserbehandlung für 999 € (Urteil vom 08.05.2012, 33 O 535/11)

Das Angebot einer Augenlaserbehandlung auf einer Gutscheinplattform zu einem Pauschalpreis ist als Verstoß gegen die ärztlichen Abrechnungsvorschriften unzulässig. Diese sind Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

LG Köln, WRP 2012, 1018-1020 (Urteil vom 08.05.2012, 33 O 535/11)

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