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WRP 2016, 895
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: 50% günstiger als Hotels (Urteil vom 11.03.2016, 5 U 83/15)

Die Aussage „50% günstiger als Hotels“ für die kurzfristige Vermietung von Immobilien auf einem Portal ist irreführend, wenn die angebotenen Unterkünfte nur in Einzelfällen um 50% günstiger sind als vergleichbare Hotels. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

KG Berlin, WRP 2016, 895-898 (Urteil vom 11.03.2016, 5 U 83/15)

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