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WRP 2016, 100
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Verselbständigte Abmahntätigkeit (Urteil vom 15.09.2015, 4 U 105/15)

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches (Gebührenerzielungsinteresse) bei nicht mehr vorhandenem vernünftigen Verhältnis zwischen der Abmahntätigkeit und der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden (hier: Abmahnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Briefkästen).

OLG Hamm, WRP 2016, 100-103 (Urteil vom 15.09.2015, 4 U 105/15)

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