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WRP 2014, 255
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Spielekonsole mit Mobilfunkvertrag (Urteil vom 05.11.2013, I-20 U 92/13)

Wird eine Spielkonsole unter Angabe eines Kaufpreises beworben, so muss deutlich und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass die Konsole zu dem Preis nur erhältlich ist, wenn gleichzeitig ein Mobilfunktarif abgeschlossen wird. Ein solcher deutlicher Hinweis auf die Koppelung ist auch deshalb erforderlich, weil die Verbraucher anders als beim Angebot eines Smartphones oder Mobiltelefons mit der Koppelung nicht rechnen, …

OLG Düsseldorf, WRP 2014, 255 (Urteil vom 05.11.2013, I-20 U 92/13)

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