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WRP 2021, 1198
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Schwimmscheiben ohne CE-Kennzeichnung (Urteil vom 24.06.2021, 6 U 244/19)

Der Betreiber eines Online-Marktplatzes muss, wenn er auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist, das konkrete Angebot unverzüglich sperren (sog. „notice and take down“-Prinzip).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2021, 1198-1203 (Urteil vom 24.06.2021, 6 U 244/19)

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