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WRP 2012, 739
OLG Nürnberg 
Wettbewerbsrecht: Heilmittelwerbung durch Preisausschreiben (Urteil vom 20.12.2011, 3 U 1429/11)

Das Vorliegen von Werbung im Sinne des HWG ist anhand des in Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG definierten Begriffes zu beurteilen. Danach ist von einem sehr weiten Begriff der Werbung für Arzneimittel auszugehen.

OLG Nürnberg, WRP 2012, 739-743 (Urteil vom 20.12.2011, 3 U 1429/11)

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