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WRP 2013, 1392
Buchmann 
Kommentar zu OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2013, III-1 RVs 67/13

1 Das deutsche Recht setzt auf die zivilrechtliche Durchsetzung des Lauterkeitsrechts. Insbesondere die Wettbewerber selbst sollen das Korrektiv sein und dafür Sorge tragen, dass ein Markt frei von unlauteren Handlungen ist. Vor dem Zeitalter des Internets wird in der Regel einen Lauterkeitsverstoß nur erkannt haben, wer davon tatsächlich und nicht nur theoretisch betroffen war. …

Buchmann, WRP 2013, 1392-1394

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