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WRP 2015, 223
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Angabe von Steuern und Gebühren und Bearbeitungsentgelt in AGB bei Flugreisen (Urteil vom 12.08.2014, 5 U 2/12)

Gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 3 Luftverkehrsdienste-VO sind bei einem Angebot von Flugreisen neben dem Endpreis und dem Flugpreis unter anderem auch die Steuern und Gebühren gesondert auszuweisen, die unvermeidbar und im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind.

KG Berlin, WRP 2015, 223-228 (Urteil vom 12.08.2014, 5 U 2/12)

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