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WRP 2008, 1471
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten (Urteil vom 11.09.2008, 29 U 3629/08)

Die Beschreibung eines Verbots in einem Unterlassungsantrag durch Bezugnahme auf einen Straftatbestand kann dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen, da Strafvorschriften dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügen müssen.

OLG München, WRP 2008, 1471-1474 (Urteil vom 11.09.2008, 29 U 3629/08)

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