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WRP 2015, 908
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Ad usum proprium – Abgabe von kostenlosen Arzneimittelmustern an Apotheker (Sonstiges vom 10.02.2015, 3 U 16/13)

Bei kostenlos an Apotheker zum Zwecke des Eigenverbrauchs (Aufkleber „ad usum proprium“) abgegebenen Fertigarzneimitteln handelt es sich um „Muster“ im Sinne des § 47 Abs. 3 AMG und nicht um eine Arzneimittelprobe i. S. von § 11 Nr. 14 HWG.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2015, 908-911 (Sonstiges vom 10.02.2015, 3 U 16/13)

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