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WRP 2019, 117
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Wesentliche Informationen beim Onlineverkauf von Naturkosmetik (Urteil vom 26.09.2018, 6 U 84/17)

Inhaltsstoffe im Internet zum Onlinekauf angebotener Naturkosmetikprodukte sind wesentliche Informationen im Sinn von § 5a Abs. 2 UWG, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

OLG Karlsruhe, WRP 2019, 117-123 (Urteil vom 26.09.2018, 6 U 84/17)

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