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WRP 2017, 1398
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Behauptung von Markenschutz („R im Kreis“) für Bestandteil einer eingetragenen Marke (Beschluss vom 17.08.2017, 6 W 67/17)

Wird in der Werbung für ein Wortzeichen Markenschutz beansprucht („R im Kreis“), obwohl tatsächlich eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist, fehlt es gleichwohl an einer Irreführung, wenn sich die Verwendung des Wortbestand¬1399teils als rechtserhaltende Benutzung im Sinne von § 26 MarkenG darstellt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1398-1399 (Beschluss vom 17.08.2017, 6 W 67/17)

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