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WRP 2024, 363
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: 20 % auf alle Termine – Vermittlerin ärztlicher Behandlungsleistungen unterfällt nicht der GOÄ und kann Rabatte anbieten (Urteil vom 09.11.2023, 6 U 82/23)

Die Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen (hier: Behandlung mittels medizinischem Cannabis) unterfällt nicht Regelungen der GOÄ und darf Rabatte anbieten.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2024, 363-365 (Urteil vom 09.11.2023, 6 U 82/23)

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