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WRP 2020, 499
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Anspruchsverfolgung bei Bagatellverstoß und § 13 Abs. 7 TMG als Marktverhaltensregelung (Urteil vom 28.11.2019, 15 U 29/19)

Zur Missbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei einem Bagatellverstoß, insbesondere nach bereits erfolgter Verpflichtung zur Unterlassung und nur versehentlichem „Stehenlassen“ der Verletzung auf einer weiteren Internetseite (hier: Missbrauch i. S. v. § 8 Abs. 4 UWG bzw. § 242 BGB bejaht).

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2020, 499-505 (Urteil vom 28.11.2019, 15 U 29/19)

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