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WRP 2014, 1484
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Haftung des GbR-Gesellschafters auf Auskunft und Schadensersatz für Wettbewerbsverstöße (Sonstiges vom 11.09.2014, 6 U 107/13)

Der Gesellschafter einer GbR haftet persönlich auf Auskunft und Schadensersatz für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft unabhängig davon, ob er an der Verletzungshandlung selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt war oder ob ihm insoweit eine Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht vorzuwerfen ist.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 1484-1486 (Sonstiges vom 11.09.2014, 6 U 107/13)

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