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K&R 2024, 660
BGH 
Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung (Urteil vom 25.07.2024, I ZR 143/23)

Bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung von Kunden stellt die Aufschlüsselung nach den einzelnen Sterneklassen keine wesentliche Information im Sinne von § 5a Abs. 2 S. 1 UWG a. F./§ 5a Abs. 1 UWG n. F. dar, wenn die Gesamtzahl und der Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen angegeben ist. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2024, 660-662 (Urteil vom 25.07.2024, I ZR 143/23)

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