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K&R 2018, 716
BGH 
Werbeblocker verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht (Urteil vom 19.04.2018, I ZR 154/16)

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

BGH, K&R 2018, 716-721 (Urteil vom 19.04.2018, I ZR 154/16)

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