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K&R 2024, 130
OLG Köln 
ddl-music.to: Urheberrechtsverletzung durch Content-Delivery-Network (Urteil vom 03.11.2023, 6 U 149/22)

Der Betreiber eines sog. Content-Delivery-Networks (CDN), über das der gesamte Datenverkehr einer dritten Internetseite umgeleitet wird, kann als Täter für Urheberrechtsverletzungen auf der Drittseite auf Unterlassung haften, wenn der Betreiber des CDN eine zentrale Rolle bei der Vermittlung der Rechtsverletzung übernommen und bestimmte Verkehrspflichten verletzt hat.

OLG Köln, K&R 2024, 130-137 (Urteil vom 03.11.2023, 6 U 149/22)

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