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K&R 2024, 129
BGH 
Kein Markenschutz für Kölner Dom (Beschluss vom 12.10.2023, I ZB 28/23)

a) Das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG steht der Eintragung einer Marke für mit einem weiten Warenoberbegriff bezeichnete Waren und Dienstleistungen schon dann entgegen, wenn es hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren und Dienstleistungen vorliegt.

BGH, K&R 2024, 129-130 (Beschluss vom 12.10.2023, I ZB 28/23)

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