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WRP 2014, 875
OLG Köln 
Verfahrensrecht: Porzellanhasen (Beschluss vom 02.09.2013, 6 W 114/13)

Erklären die Parteien in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, das die Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen zum Gegenstand hatte, wegen Verjährung des Unterlassungsanspruchs die Hauptsache übereinstimmend für erledigt, so muss dies nicht zu einer Kostenbelastung des Antragstellers führen. Es gibt für ihn grundsätzlich keine „Pflicht zur Klageerhebung in der Hauptsache“. …

OLG Köln, WRP 2014, 875-876 (Beschluss vom 02.09.2013, 6 W 114/13)

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