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WRP 2020, 352
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz und gezielte Behinderung durch Zuvorkommen auf dem inländischen Markt (Urteil vom 12.12.2019, 6 U 83/18)

Ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG) kommt nicht in Betracht, wenn das als Nachahmung beanstandete Erzeugnis vor dem – bis zu diesem Zeitpunkt nur im Ausland vertriebenen – nachgeahmten Erzeugnis auf dem inländischen Markt angeboten worden ist.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 352-356 (Urteil vom 12.12.2019, 6 U 83/18)

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