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WRP 2020, 799
BVerwG 
Verfahrensrecht: Umfang des Geschäftsgeheimnisschutzes (Beschluss vom 05.03.2020, BVerwG 20 F 3.19)

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst nicht nur das Verbot des unbefugten Zugriffs auf den Inhalt von Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, sondern auch bereits die Verhinderung des Zugangs zu äußeren Merkmalen von Dateien (wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp, Dateigröße), aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt.

BVerwG, WRP 2020, 799 (Beschluss vom 05.03.2020, BVerwG 20 F 3.19)

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