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WRP 2024, 1086
BGH 
Kartellrecht: Google – Offenlegung (Beschluss vom 20.02.2024, KVB 69/23)

a) Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Verfahren nach § 19a GWB für Streitigkeiten gegen selbständig anfechtbare Verfahrenshandlungen ist nicht auf Beschwerden gegen Verwaltungsakte beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Beschwerden gegen sonstige Verfahrenshandlungen.

BGH, WRP 2024, 1086-1094 (Beschluss vom 20.02.2024, KVB 69/23)

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