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WRP 2024, 833
OLG Bamberg 
Verfahrensrecht: (Keine) Eilbedürftigkeit nach Löschung einer negativen Google-Kundenbewertung (Sonstiges vom 13.02.2024, 6 U 42/23 e)

Der Verfügungsgrund der Eilbedürftigkeit („Dringlichkeit“) ist von der materiell-rechtlich notwendigen Wiederholungsgefahr zu unterscheiden und (grundsätzlich) getrennt von dieser glaubhaft zu machen.

OLG Bamberg, WRP 2024, 833-834 (Sonstiges vom 13.02.2024, 6 U 42/23 e)

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