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WRP 2015, 926
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht: Zustellung auch des eine Beschlussverfügung bestätigenden Urteils bei wesentlichen Änderungen (Beschluss vom 07.04.2015, 7 W 49/15)

Wenn das Urteil, mit dem eine im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung bestätigt wird, gegenüber dem Beschluss, mit dem die einstweilige Verfügung erlassen worden ist, eine wesentliche Änderung aufweist, ist es erforderlich, auch das Urteil im Parteibetrieb zuzustellen, um die Vollziehungsfrist zu wahren.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2015, 926 (Beschluss vom 07.04.2015, 7 W 49/15)

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