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WRP 2013, 1627
BGH 
Urheberrecht: Gesamtvertrag Hochschul-Intranet (Urteil vom 20.03.2013, I ZR 84/11)

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 S. 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen überzeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat.

BGH, WRP 2013, 1627-1637 (Urteil vom 20.03.2013, I ZR 84/11)

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