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WRP 2012, 950
BGH 
Urheberrecht: Bochumer Weihnachtsmarkt (Urteil vom 27.10.2011, I ZR 175/10)

a) Eine Verwertungsgesellschaft ist auch dann berechtigt, von einem Nutzer der von ihr wahrgenommenen Rechte die angemessene Vergütung zu verlangen, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung aus § 13 Abs. 1 S. 1 UrhWG keinen eigenen Tarif für den fraglichen Verwertungsvorgang aufgestellt hat.

BGH, WRP 2012, 950-953 (Urteil vom 27.10.2011, I ZR 175/10)

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