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WRP 2012, 954
BGH 
Urheberrecht: PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät (Urteil vom 30.11.2011, I ZR 59/10)

a) Es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sämtliche PCs mit eingebauter Festplatte, die in den Jahren 2002 bis 2005 in Verkehr gebracht wurden, im Sinne des § 54 Abs. 1 UrhG aF dazu geeignet und bestimmt waren, Bild- und Tonaufzeichnungen vorzunehmen.

BGH, WRP 2012, 954-960 (Urteil vom 30.11.2011, I ZR 59/10)

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