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WRP 2014, 68
BGH 
Urheberrecht: Beuys-Aktion (Urteil vom 16.05.2013, I ZR 28/12)

a) Jede Bearbeitung oder andere Umgestaltung im Sinne des § 23 S. 1 UrhG stellt, soweit sie körperlich festgelegt ist, zugleich eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar.

BGH, WRP 2014, 68-74 (Urteil vom 16.05.2013, I ZR 28/12)

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