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WRP 2015, 1507
BGH 
Urheberrecht: Goldrapper (Urteil vom 16.04.2015, I ZR 225/12)

a) Bei Musikstücken liegt die für die Annahme eines urheberrechtlich geschützten Werks erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit in ihrer individuellen ästhetischen Ausdruckskraft. Eine individuelle schutzfähige Leistung kann sich nicht nur aus der Melodie und dem Einsatz der musikalischen Ausdrucksmittel der Rhythmik, des Tempos, der Harmonik und des Arrangements ergeben, …

BGH, WRP 2015, 1507-1517 (Urteil vom 16.04.2015, I ZR 225/12)

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