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WRP 2020, 465
BGH 
Markenrecht: ÖKO-TEST I (Urteil vom 12.12.2019, I ZR 173/16)

a) Für eine Berücksichtigung von Investitionen bei der Beurteilung der Bekanntheit einer Marke ist nicht erforderlich, dass die Investitionen der Marke unmittelbar zugutekommen; es reicht vielmehr aus, dass die Marke – wie etwa im Falle von Publikationen unter Verwendung der Marke – mittelbar hiervon profitiert.

BGH, WRP 2020, 465-470 (Urteil vom 12.12.2019, I ZR 173/16)

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