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WRP 2017, 856
OLG Düsseldorf 
Markenrecht: evolution (Beschluss vom 08.05.2017, I-20 W 31/17)

Eine auf die Verletzung einer Unionsmarke gestützte Klage ist im Sinne des Art. 104 Abs. 1 UMV erhoben, wenn die Voraussetzungen des Art. 32 Abs. 1 Brüssel-I VO vorliegen. Die Aussetzung wegen eines zeitlich späteren, aber vor Klagezustellung gestellten Antrages auf Nichtigerklärung der Klagemarke beim Amt kann daher nicht auf diese Vorschrift gestützt werden.

OLG Düsseldorf, WRP 2017, 856-858 (Beschluss vom 08.05.2017, I-20 W 31/17)

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