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WRP 2012, 1530
BGH 
Markenrecht: Clinique happy (Urteil vom 25.04.2012, I ZR 235/10)

a) Die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt keine Verletzung der Marke dar. Dies gilt unabhängig davon, ob die durch Deutschland durchgeführten Waren für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Drittstaat bestimmt sind und ob im Bestimmungsland Markenschutz besteht oder nicht (im Anschluss an BGH, …

BGH, WRP 2012, 1530-1533 (Urteil vom 25.04.2012, I ZR 235/10)

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